Hochwolkersdorf-Logo

Hochwolkersdorf

Gemeinde


  • Bürgerservice
    Bürgerservice

    Bürgerservice


    • Bauberatung
    • Bürgerbegutachtungen
    • CITIES-App
    • Digitale Amtstafel
    • Formulare
    • Förderungen
    • Gebühren
    • Lebenslagen
    • Müllkalender
    • Verordnungen
    • Zivilschutz
  • Politik & Verwaltung
    Politik & Verwaltung

    Politik & Verwaltung


    • Bürgermeisterin
    • Vizebürgermeister
    • Gemeinderat
    • Organigramm
    • Gremien
    • Mitarbeiter
    • Bauhof & Wertstoffsammelzentrum
    • Öffentlicher Haushalt
    • Wahlergebnisse
    • Gemeinderat - Protokolle
  • Unser Hochwolkersdorf
    Unser Hochwolkersdorf

    Unser Hochwolkersdorf


    • Aktuelles
    • Bücherei
    • Energiegemeinschaft "Howodo Energie"
    • Freiwillige Feuerwehr Hochwolkersdorf
    • Fotogalerie
    • Gemeindezeitung
    • Gesundheit & Soziales
    • Natur im Garten
    • Pfarre
    • Rundum versorgt in Hochwolkersdorf
    • Schule & Kindergarten
    • Trinkwasserwerte
    • Wissenswertes zur Gemeinde
    • Bucklige Welt
    • Tankstelle
  • Freizeit & Wirtschaft
    Freizeit & Wirtschaft

    Freizeit & Wirtschaft


    • Betriebe
    • Sehenswürdigkeiten
    • Veranstaltungen & Termine
    • Vereine & Sporteinrichtungen
    • Webcam

Verordnungen

  • Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben. Auf Nachfrage des Vorsitzenden geben die Fraktionen folgende Mitglieder als Protokollunterfertiger bekannt: Für die HOCH-Fraktion GR Wolfgang Dienbauer, für die SPO-Fraktion gFRin Marianne Landa. TOP 8 C: Abfallwirtschaftsverordnung (Berichterstatter Vizebürgermeister Gunter Linhart). Sachverhalt: Mit Verordnung des Gemeinderates vom 16. November 2022 wurde die Abfallwirtschaftsverordnung neu beschlossen.
    Abfallwirtschaftsverordnung
  • Amtliche Bekanntmachung aus der Sitzung des Gemeinderats von Hochwolkersdorf vom 12.12.2024. Der Gemeinderat hat eine neue Verordnung zur Berechnung des Einheitssatzes für Baugenehmigungen beschlossen. Der Satz ist auf 550 Euro festgesetzt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung vom 1. September 2012, die zum 31. Dezember 2024 außer Kraft tritt.
    Aufschließungsabgabeverordnung
  • Amtliche Urkunde des Gemeinderates der Gemeinde Hochwolkersdorf. Die Gemeinderatssitzung fand am 19. Dezember 2016 statt, und sie beschlossen, die Gebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes zu erhöhen. Die Gebühr basiert auf dem NO Gebrauehsabgabegesetzets 1973, LGBI. 3700, in Verbindung mit dem NO Gebrauehsabgabetarif 2017, LGBI. Nr. 83/2016. Die Gebühr gilt für alle Nutzer des öffentlichen Grundes und ist bar zu entrichten.
    Gebrauchsabgabeverordnung
  • Amtliche Verordnung der Gemeinde Hochwolkersdorf, Außere Alm - Fernblick, zur Einführung eines dauerhaften Verbots der Fahrzeugabstellung. Das Verbot gilt gemäß § 43 Abs 1 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 und der StVO und verbietet das Parken auf der Gemeindestraße Außere Alm, Grundstück Nr. 1786, KG 23413, ab der Einfahrt von der L148 auf einer Länge von 25 m in nördlicher Richtung.
    Halten und Parken Verordnung
  • Eine Verordnung des Hochwolkersdorfer Gemeinderates zur Erhebung der Hundeabgabe, basierend auf dem NO Hundeabgabegesetz von 1979, LBGI 3702. Steuersätze sind €6,54 für Nutzhunde, €100 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und €20 für alle anderen Hunde. Die Steuer wird erlassen, wenn der Hund während des Jahres erworben wird. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
    Hundeabgabeverordnung
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Hochwolkersdorf hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 eine Kanalabgabeverordnung für den öffentlichen Kanal der Gemeinde Hochwolkersdorf beschlossen und Gebühren für die Kanalnutzung festgelegt.
    Kanalabgabenordnung
  • In der Gemeinde Hochwolkersdorf werden folgende Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren erhoben: a) Wasserabflussabgaben b) Ergänzungsabgaben c) Sonderabgaben d) Wasserbezugsgebühren e) Bereitstellungsgebühren. Der Einheitssatz für die Vorauszahlungen beträgt gemäß § 6a des NO Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 40% jener Beiträge, der unter Zugrundelegung des in § 2 festgelegten Einheitssatzes als Wasserabflussabgabe zu entrichten ist.
    Wasserabgabenordnung

Kontakt

    • Dorfstraße 3, 2802 Hochwolkersdorf, AUT
    • gemeinde@hochwolkersdorf.at
    • +43 2645 8222
    • Geschlossen

App Store

    • Android
    • iOS
    • Huawei

Rechtliches

    • Amtssignatur
    • Barrierefreiheit
    • Datenschutz
    • Impressum

© 2026 Hochwolkersdorf — powered by CITIES.

  • cities-Logo
  • facebook-Logo
  • instagram-Logo